Allgemeine Geschäftsbedingungen - Loopi Business GmbH
Letzte Aktualisierung: 01.08.2025
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in der jeweiligen aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung, gelten für sämtliche Warenlieferungen und Dienstleistungen des Anbieters Loopi (eine Firma der Loopi Business GmbH, 6300 Zug) (nachfolgend „Loopi“). Die Auftragserteilung durch die Kund:in erfolgt über den Online-Shop www.loopi.ch und in Schriftform (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf E-Mail, Kontaktformular der Webseite oder Briefpost). Die Kund:in erklärt mit ihrer Bestellung ausdrücklich ihr Einverständnis zu diesen AGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Angebot gilt solange der Vorrat reicht. Von Kund:innen gestellte Bedingungen, die diesen AGB widersprechen, sind unwirksam.
Der Abo oder Kaufvertrag kommt zustande zwischen
Loopi Business GmbH
Dammstrasse 19
3600 Zug
und der Kund:in.
Gegenstand des Vertrags ist Loopi’s Produkt-Service System und die damit verbundene Lieferung von Produkten wie Kinderwagen, Kinderwagen Accessoires und Reisebetten zur Nutzung (Nutzungsrecht) an die Kund:in (die “Loopi Dienstleistungen”).
Loopi bietet verschiedene Produkte für Babys und Kinder im Abonnement (Abo) Service an. Die gewünschten Produkte werden von der Kund:in über den Online-Shop www.loopi.ch ausgewählt und der Kund:in zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert. Die Kund:in erhält über die vertraglich festgelegte Zeitdauer ein schuldrechtliches Nutzungsrecht an den geleasten Produkten. Die Produkte können ausschliesslich für den Eigengebrauch geleast werden. Die Produkte dürfen nicht weiterverkauft werden. Zum Ende des Abo Vertrages sind die Produkte wieder vollständig und sachgemäss an Loopi zurückzugeben. Die Produkte bleiben zu jedem Zeitpunkt alleiniges Eigentum des Anbieters oder des Herstellers (gemäss Ziffer 13).
Die Loopi Dienstleistungen unterliegen einer monatlichen Abo Gebühr, welche von der Kund:in entgolten werden muss (gemäss Ziffer 7.2).
Weiter bietet loopi diverse Produkte für einen einmaligen Kauf an, und diese sind deutlich gekennzeichnet mittels eines einmaligen Kaufpreises auf der Webseite sichtbar. Für diese Produkte kommt ein regulärer Kaufvertrag zustande, wenn die Kundin eine Bestellung über den Online-Shop abschließt.
Die Angaben im Online-Shop stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an die Kund:in, eine für diese verbindliche Bestellung (Antrag zum Vertragsschluss) abzugeben. Die Bestellung einer Kund:in stellt einen Antrag dar, mit welcher der Abschlusswille verbindlich erklärt wird. Dieser Antrag wird durch Loopi via Auftragserteilung im Onlineshop oder in einer anderweitigen schriftlichen Form (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf E-Mail, Kontaktformular der Webseite oder Briefpost) angenommen. Loopi kann einen Antrag auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Mit der Bestätigung der Bestellung auf Knopfdruck stimmt die Kund:in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Mietbedingungen zu und schliesst einen verbindlichen Mietvertrag ab, welcher frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit beendet werden kann.
Die Kund:in versichert, dass die von ihr getätigten Angaben wahr, vollständig und überprüfbar sind. Ebenfalls versichert sie, dass der Abschluss des Mietvertrages zu keiner Überschuldung führt oder ein anderweitiges offensichtliches Ausfallrisiko für die monatlichen Zahlungen angenommen werden darf. Soweit sich persönliche Daten ändern, obliegt es der Kund:in, die veränderten Daten in ihrem Benutzerkonto zu aktualisieren. Alle Änderungen können nach erstmaliger Registrierung online vorgenommen werden. Loopi speichert die eingegebenen Daten unter Beachtung der Vorgaben des Datenschutzes in der Kundendatenbank. Die Daten werden zur Abwicklung von Bestellungen, zur Rechnungsstellung und zur Bonitätsprüfung genutzt.
Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von vierzehn (14) Tagen auf das Ende eines Abo Monats (abhängig vom Datum der Auslieferung des Produktes), erstmalig zum Ablauf der gewählten Mindestlaufzeit (3, 6, 12 oder 24 Monate) gekündigt werden. Hat ein Produkt keine wählbare Mindestlaufzeit, dann gilt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Vertragsauflösung gemäss Ziffer 14. Eine Rückgabe des Produkts vor dem letzten Tag eines Abo Monats führt nicht zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung und somit auch nicht zu einer anteiligen Berechnung des letzten Abo Monats.
Die Kündigung hat über das Self-Service-Center der Webseite zu erfolgen. Die Abo Dauer endet nach dem die Kund:in das entsprechende Abo fristgerecht gekündigt und sofern sie die im Abo enthaltenen Produkte innerhalb der Vertragsdauer zurückgeschickt hat.
Wenn die Kund:in mehrere Dienste und/oder Produkte von Loopi bezieht, ist genau anzugeben, welche Dienste gekündigt werden. Sollte die Kund:in einen Dienst und/oder den Vertrag kündigen, hat sie keinen Anspruch auf eine Gebührenrückerstattung.
6.1 Preise
Die Abo Preise werden von Loopi festgelegt und auf der Webseite (www.loopi.ch) publiziert. Geltend für den Abo Vertrag ist der festgelegte Abo Preis zum Zeitpunkt der Bestellung.
Loopi behält sich vor, die Preise anzupassen und kommuniziert dies der Kund:in per E-Mail. Für die vertragliche Mindestlaufzeit oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin gelten jeweils die vereinbarten Konditionen.
Im monatlichen Abo Preis sind inbegriffen:
6.2 Versand
Im Falle des Zustandekommens eines Vertrages werden die Produkte den Angaben im Online-Shop nach Konfiguration durch die Kund:in entsprechend an die Kund:in versandt und für die vertraglich vereinbarte Dauer des Vertragsverhältnisses zur Nutzung (Nutzungsrecht) überlassen. Loopi wird sich bemühen, die Auslieferung der Produkte zum frühestmöglich deklarierten Zeitpunkt oder des von der Kund:in gewünschten Lieferdatum durchzuführen, je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt. Das Liefergebiet begrenzt sich auf die Schweiz und Lichtenstein.
6.3 Verpackung
Loopi übernimmt die Verpackungskosten bei Versand der Ware. Für Rücksendungen hat die Kund:in dieselbe Kartonbox, die zur Lieferung genutzt wurde, zu verwenden (siehe Ziffer 11 “Rücksendung”).
7.1 Zahlungsmöglichkeiten
Loopi bietet die Möglichkeit, via Kreditkarte (Visa, Master) oder TWINT zu bezahlen. Die Kundin verpflichtet sich mit Abschluss des Vertrages zur Angabe eines gültigen Zahlungsmittels. Loopi kann die Erbringung der Dienste von einer überprüfbaren Rechnungsadresse, Kreditlimite, Bonitätsstatus, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen abhängig machen.
Die Bonitätsdaten werden von der CRIF AG in 8050 Zürich bezogen. loopi lehnt jede Haftung zum Inhalt oder der Richtigkeit dieser Daten ab. Bei Fragen zu den Bonitätsdaten wendet sich die Kundin direkt an die CRIF AG.
Ist die angegebene Rechnungsadresse nicht verifizierbar oder weist die Bonitätsprüfung auf ein Zahlungsrisiko für Loopi hin, behält sich Loopi das Recht auf folgende Schritte vor. Die Wahl liegt bei der Kundin. Diese kann
über das gewählte Zahlungsmittel eine Kaution in der Höhe des Anschaffungspreises der gemieteten Produkte hinterlegen, welche nach Beendigung des Vertrages vollständig rückerstattet wird
das Abo durch Abgabe einer Garantie von einer Drittperson mit einwandfreiem Bonitätsstatus übernehmen lassen. Dazu schliesst diese Drittperson ein neues Abo über den Webshop ab und loopi storniert nach erfolgreicher Prüfung das ursprüngliche Abo gegen eine Stornierungsgebühr in der Höhe der ersten Monatsmiete
vom Vertrag gegen eine Stornierungsgebühr in Höhe der ersten Monatsmiete vollständig zurücktreten
Entschliesst sich die Kund:in innerhalb 14 Tagen nach Abo Abschluss und Akzeptieren der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht für eine der drei Optionen, tritt automatisch Option 3) in Kraft.
7.2 Zahlungsfrequenz
Verträge werden für die von der Kund:in bei der Bestellung gewählten Mindestvertragsdauer von 6 Monaten abgeschlossen und verlängern sich danach fortlaufend um jeweils einen Monat. Loopi stellt die Abo Kosten der Produkte jeweils monatlich in Rechnung. Die erste Monatsrate fällt bei Abo Abschluss an.
7.3 Zahlungsbedingungen
Sollte die Kund:in die Belastung der angegebenen Kreditkarte oder TWINT beanstanden, muss die Kund:in das binnen 30 Tagen nach der betreffenden Nutzung schriftlich tun. Ansonsten gilt die Belastung als akzeptiert. Unbestrittene Gegenforderungen können verrechnet werden. Sollte die Kund:in in Zahlungsverzug geraten, kann Loopi die Dienste ohne Ankündigung entschädigungslos unterbrechen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen und die von der Kund:in abonnierten Produkte umgehend zurückfordern. Loopi kann Dritte mit dem Inkasso von Zahlungsausständen beauftragen beziehungsweise Forderungen an Dritte im In- und Ausland veräussern. Ferner ist die Kund:in zum Ersatz sämtlicher Kosten verpflichtet, die Loopi oder Dritten, die das Inkasso betreiben, durch den Zahlungsverzug entstehen.
Zu den zusätzlich geschuldeten Vergütungen für Umtriebskosten von Loopi gehören:
Adressnachforschung CHF 25
Mahnung CHF 30
Betreibung: effektive Kosten der Betreibung
Vertragsverletzung: Bei einer Vertragsverletzung werden die gemieteten Produkte umgehend zurückgefordert. Werden die zurückgeforderten Produkte nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen zurückgegeben, wird dem/der Nutzer:in der Verkaufspreis der Produkte in Rechnung gestellt.
Unabhängiger Gutachter bei Meinungsverschiedenheit CHF 800 zu lasten der Abonehmer:in
7.3.1 Inkassodienstleister
Loopi gibt die Daten der Kund:in an den Inkassodienstleister Lixt AG in 6340 Baar weiter, sofern die Zahlungsforderungen trotz vorausgegangener Mahnungen nicht beglichen wurden. In diesem Fall wird die Forderung unmittelbar vom Inkassodienstleister eingetrieben. Dies dient der Vertragserfüllung gemäss Art. 31 Abs. 2 lit. a DSG und Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO sowie der Wahrung der im Rahmen einer Interessensabwägung überwiegenden berechtigten Interessen an einer effektiven Geltendmachung bzw. Durchsetzung unserer Zahlungsforderung gemäss Art. 17 Abs. 1 lit. c Ziff. 2, Art. 31 Abs. 1, Art. 31 Abs. 2 lit. c DSG und Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO.
Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 70 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister) abhängig von der Forderungshöhe, Maximalbetrag in CHF: 75 (bis 50); 100 (bis 100); 120 (bis 150); 149 (bis 250); 193 (bis 500); 256 (bis 1'000); 401 (bis 2‘500); 634 (bis 5‘000); 1'100 (bis 10‘000); 1‘715 (bis 25‘000); 2'750 (bis 50‘000); 5.5% der Forderung (ab 50‘000). Amtliche Fremdkosten: Fürs Inkasso notwendige Auslagen (z.B. Betreibungskosten usw.)
8.1 Zustand der Produkte
Loopi bietet Produkte an, die sowohl neu als auch bereits benutzt sind. Alle Produkte sind neuwertig.
8.2 Qualitätskontrolle und Mängel
Alle im Online Shop erhältlichen Produkte werden vor dem Versand sorgfältig getestet, gewartet, repariert und professionell gereinigt. Alle Produkte sind neuwertig und werden hinsichtlich ihrer Qualität eingehend geprüft. Die Kund:in erklärt sich einverstanden, eine Qualitätskontrolle direkt nach Wareneingang durchzuführen und allfällige Mängel bis maximal 72 Stunden nach Erhalt der Bestellung per E-Mail an Loopi zu melden (abo@loopi.ch). Dafür wird eine Checkliste zur Verfügung gestellt, welche genau angibt, welche Elemente in der Sendung enthalten sein sollen. Bleibt eine Rückmeldung an Loopi seitens der Kund:in bis zum Ablauf der gesetzten Frist aus, wird angenommen die gelieferte Ware sei frei von Mängeln.
Soweit die Kund:in behauptet, ein Schaden oder Mangel habe bereits zum Zeitpunkt der Übernahme des Produktes bestanden, trägt die Kund:in dafür die Beweislast.
9.1 Nutzung und Pflege
Die Kund:in erklärt sich bereit, die abonnierten Produkte sorgfältig und gemäss der vom Hersteller publizierten Betriebs- und Pflegeanweisungen zu nutzen, behandeln, pflegen und zu warten.
9.2 Gewährleistung
Werden die Betriebs- und Pflegeanweisungen seitens der Kund:in nicht berücksichtigt, so entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt auch, soweit der Mangel und/oder Defekte auf unsachgemässe Nutzung, Lagerung und Handhabung der Produkte durch die Kund:in zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Produkte lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen Loopi stehen nur der unmittelbaren Kund:in zu und sind nicht abtretbar.
9.3 Unsachgemässe Handhabung und Nichteinhaltung der Anleitung
Loopi behält sich vor, nach Rücksendung den Geldwert der Produkte in Rechnung zu stellen, sollte es durch Nichteinhaltung der Betriebs- und Pflegeanleitung durch die Kund:in zu Mängel an den Produkten kommen und sofern die abonnierten Produkte nicht vorbestehende, beziehungsweise rechtzeitig gerügte Mängel (Ziffer 8.2 „Qualitätskontrolle und Mängel“) aufweist. Die normale Abnutzung der Produkte ist davon ausgeschlossen.
Im Nachfolgenden sind einige Beispiele genannt von unsachgemässer Handhabung und/oder Nichteinhaltung der Anleitung:
Textile: Brandlöcher, Schimmelbefall, Kratzspuren von Haustieren
Textile: Mutwillig aufgeschlitzte und zerissene Textile
Textile: Eingegangene Textile durch zu heisses Waschen
Textile: Verbleichte Textile durch Verwendung von Bleichmittel
Textile: Verschmutzung durch Haustierhaare und Starken Geruch
Räder: Aufgeschlitzte Reifen
Gepäckkorb (Kinderwagen): Durchgerissene Aufhängevorrichtung infolge Überladung
Gestell (Kinderwagen): Verbogene Stangen
Produkte und Textile: Nach Zigarettenrauch oder Tieren riechende Produkte und Textile, bei denen der Geruch sich auch nach der Reinigung hartnäckig hält
10.1 Schaden-, Diebstahl- und Verlust Fälle
Die Kund:in hat die Pflicht Loopi aufgetretene Schäden und Verluste umgehend zu melden (abo@loopi.ch). Die Kund:in haftet für alle dem Produkt und seinem Zubehör während der Abo Dauer zugefügten Beschädigungen aus Sturz, Vandalismus, Elementareinwirkungen, Manipulation, Einwirkungen aus dem Transport sowie dessen unsachgemässem oder zweckfremden Einsatz. Die Kosten für Schäden und Materialverluste die durch unsachgemässen Gebrauch entstehen, werden der Kund:in von Loopi verrechnet. Übergibt die Kund:in die Produkte an Dritte, so haftet sie grundsätzlich für Schäden und Folgeschäden, die an dem Produkt durch Dritte verursacht werden.
Bei Diebstahl oder Verlust der Produkte oder des Zubehörs während der Vertragsdauer haftet die Kund:in. Loopi behält sich das Recht vor, bei Diebstahl oder Verlust den Neuwert der Produkte (Kinderwagen, Kinderwagen Accessoires und/oder Reisebetten) in Rechnung zu stellen.
10.2 Wartung und Reparatur Service
Die abonnierten Produkte sind gegen Diebstahl angemessen zu versichern und zu sichern. Der Kund:in wird empfohlen, die abonnierten Produkte in die private Hausratsversicherung einzuschliessen (um sie gegen Beraubung und Einbruchdiebstahl zu sichern) sowie die Zusatzdeckung “einfacher Diebstahl auswärts” abzuschliessen (inbesondere für Kinderwagen und Kinderwagen Accessoires, die auswärts gestohlen werden könnten). Damit die Versicherung bei einem Diebstahl zahlt, muss eine Strafanzeige erstattet werden und die Produkte durch ein angemessenes Schloss gesichert sein.
Über das Benutzerkonto auf der Webseite kann die Kund:in die Rücksendung der Produkte beantragen. Loopi übermittelt daraufhin der Post einen Rückholungsauftrag und die Produkte werden bei der Kund:in zu Hause von der schweizerischen Post abgeholt. Hierfür verpflichtet sich die Kund:in Angaben über das gewünschte Rückgabedatum, Adresse, Hinterlegungsort zur Abholung (z.B. Hauseingang) und eine Kontaktperson vor Ort anzugeben. Loopi übernimmt die Kosten für die Rücksendung.
Das Rücksendegebiet begrenzt sich auf die Schweiz und Lichtenstein. Bei nicht erfolgreicher Rückholung (zum Beispiel weil die Produkte von der Kund:in nicht rechtzeitig am vereinbarten Hinterlegungsort hinterlegt worden sind) hat Loopi das Recht, die dadurch zusätzlich entstandenen Kosten der Kund:in in Rechnung zu stellen beziehungsweise das hinterlegte Zahlungsmittel (Kreditkarte, Twint) zu belasten.
Für Rücksendungen hat die Kund:in dieselbe Verpackung, die zur Lieferung genutzt wurde, zu verwenden. Die Verpackungen sind zur Mehrfachverwendung gemacht. Sollte die Kund:in die Verpackung nicht mehr haben, kann sie von Loopi zu einem Aufpreis eine Neue bestellen.
Nach Wareneingang bei Loopi wird die retournierte Ware auf Vollständigkeit und Qualität geprüft. Sollte die Retoure nicht vollständig sein, kann loopi fehlende Elemente der Kund:in verrechnen.
12.1 Austausch Allgemein
Ein Produktwechsel auf Wunsch der Kund:in ist innerhalb der Mindestlaufzeit nicht möglich.
Wechselt die Kund:in das Produkt nach Ende der Mindestlaufzeit, so beginnt für das neue Produkt eine neue Mindestlaufzeit. Eine Anrechnung der Vertragsdauer des vorherigen Produktes auf die neue Mindestlaufzeit für das neue Produkt ist nicht möglich.
12.2 Austausch Kinderwagen
Nach Ablauf der Abo Mindestlaufzeit kann die Kund:in den Kinderwagen jederzeit gegen ein anderes Kinderwagen Modell austauschen. Dafür muss zuerst der aktuelle Kinderwagen im Self-Service-Center gekündigt werden. Anschliessend kann die Kund:in auf der loopi Webseite den neuen Kinderwagen mit dem gewünschten Anfangsdatum bestellen.
Die Produkte bleiben zu jedem Zeitpunkt alleiniges Eigentum des Herstellers (Bugaboo International B.V.; Qeridoo GmbH; Holzhelden GmbH; Kluba Medical GmbH) oder des/der privaten Besitzer:in.
Loopi ist für die Loopi Dienstleistungen (gemäss Ziffer 2) verantwortlich und stellt sie der Kund:in zur Nutzung gegen eine vertraglich vereinbarte Gebühr zur Verfügung (Nutzungsrecht).
Wird ein Produkt von der Kundin gekauft, geht das Eigentum vollständig an sie über.
Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.Als wichtiger Grund gilt jede Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung.
Als wesentliche Vertragsverletzungen durch die Kund:in gelten insbesondere:
Sollten die Produkte der Kund:in nicht entsprechen, hat sie das Recht, den Vertrag mit Loopi auf den nächstmöglichen Kündigungstermin gemäss Ziffer 5.2 zu kündigen.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich darin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Dieser Vertrag, einschliesslich seiner Beilagen, unterliegt materiellem Schweizer Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Loopi Business GmbH in Zug. Loopi Business GmbHbehält sich indessen das Recht vor, gerichtliche Schritte am Sitz der Kund:in einzuleiten. Von der Gerichtsstandsklausel ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Zivilprozessrecht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.
Änderungen der Bestimmungen des Vertragsverhältnisses können nach Absprache zwischen Loopi und der Kund:in getroffen werden und bedürfen der Schriftform.